Heute fand um 12.00 Uhr im Saal 210 des Amtsgerichts in Mülheim/Ruhr der Prozess gegen den aus der Pfarrei St. Barbara kommenden Mülheimer Priester statt.

Das Gericht sieht sexuellen Missbrauch an Minderjährigen als gegeben an und verhängte deshalb eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung sowie eine Bewährungsauflage von 1000 Euro. Der verurteilte Priester gab an, auf eine Berufung verzichten zu wollen.
Herr Ulrich Lota, Pressesprecher des Bistums Essen, machte nach dem Urteil klar, das man das schriftliche Urteil abwarten werde, und erst dann werde ein kirchliches Verfahren eingeleitet. Bis dahin bliebe es bei der Suspendierung des Priesters.
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