Keine Maskenpflicht im Gottesdienst

Die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen entfällt.

Sie ist weder am Sitzplatz noch beim Hineingehen noch beim Verlassen des Kirchenraumes noch bei Bewegungen innerhalb des Gottesdienstes vorgeschrieben. Auch beim Gemeindegesang ist die Maske nicht mehr verpflichtend zu tragen. Es wird aber gleichwohl empfohlen, die Maske beim Singen zu tragen. Ebenso wird empfohlen die Maske zu tragen, wenn die Abstände zwischen Personen, die nicht einem Hausstand angehören, nicht eingehalten werden können. Eine generelle Verpflichtung zum Einhalten des Mindestabstandes besteht nicht mehr.

Es ist in die Eigenverantwortung der Gottesdienstmitfeiernden oder der Besucher von Pfarrheimen oder sonstigen kirchlichen Gebäuden gestellt, von der Maske Gebrauch zu machen oder nicht. Auch ist es den Pfarreien und Trägern von Institutionen und Einrichtungen unbenommen, über die von den NRW-Diözesen vereinbarten Grundregeln hinausgehende Maßnahmen für die Feier von Gottesdiensten oder für Veranstaltungen in Innenräumen zu erlassen. Entscheidungen zu solchen Maßnahmen stehen ganz in eigener Verantwortung der jeweils zuständigen Gremien und Entscheidungsträger und müssten dementsprechend auch von ihnen gut kommuniziert und begründet werden.

Quelle: Pressemeldung Bistum Essen

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