Gottesdienst
- Die Maskenpflicht in Kirchen- und Gottesdiensträumen entfällt.
Konzerte, Gemeinde- und Chorgesang
Gemeindegesang
- Beim Gemeindegesang im Gottesdienst wird das Tragen einer Maske empfohlen.
- Chöre und Kantoren singen ohne Maske und halten Abstände ein.
Chorgesang / Chorproben
- Mitglieder von Chören können bei Proben und Auftritten auf das Tragen einer Maske verzichten.
Konzerte
- Für Chor- und Instrumentalkonzerte wird das Tragen einer Maske empfohlen.
- Wenn Abstände nicht eingehalten werden können, wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Beerdigungen
- Für Beerdigungsgottesdienste (Requien) gelten die Regelungen für Gottesdienste.
Pfarrheimen, Gemeindeheimen & Jugendheimen
- In allen Innenräumen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.
- Wenn Abstände nicht eingehalten werden können, wird das Tragen einer Maske empfohlen.
Gemeinde- und Pfarrbüros
- In allen Innenräumen kann auf das Tragen einer Maske verzichtet werden.